Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkauf und Lieferung (B2B)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle B2B-Bestellungen, die bei der Dekoli GmbH über den Onlineshop www.werbecenter-onlineshop.de sowie per E-Mail, Telefon oder auf anderem Wege aufgegeben werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Betreiber und Vertragspartner des Onlineshops www.werbecenter-onlineshop.de:
Dekoli GmbH
Sophie-Charlotten-Str. 92
14059 Berlin
Deutschland
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit dem Besteller, auch wenn auf sie nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wird.
(3) Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.
§ 2 Angebote, Bestellungen und Vertragsabschluss
(1) Produktbeschreibungen, Abbildungen, Preisangaben und sonstige Angaben in unserem Onlineshop stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Mit Abgabe einer Bestellung gibt der Besteller ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die ausgewählten Waren oder Leistungen ab. Sofern im Bestellprozess nichts anderes angegeben ist, können wir dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen annehmen.
(3) Eine automatisch versandte Bestätigung über den Eingang einer Onlinebestellung bestätigt zunächst lediglich den Eingang der Bestellung. Sie stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sofern dies in der Bestätigung nicht ausdrücklich anders angegeben ist.
(4) Wir behalten uns das Recht vor, Aufträge abzulehnen, insbesondere wenn vom Besteller bereitgestellte Inhalte rechtswidrig sind, Rechte Dritter verletzen, diskriminierend, rassistisch, fremdenfeindlich, extremistisch, gewaltverherrlichend oder in sonstiger Weise gesetzeswidrig sind.
(5) Aufträge über kundenspezifisch oder individuell angefertigte Waren können nach Auftragserteilung nur mit unserer Zustimmung storniert werden. Stimmen wir einer Stornierung zu, sind wir berechtigt, eine pauschale Stornierungsgebühr in Höhe von 10 % des Netto-Auftragswertes zu berechnen. Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wir behalten uns den Nachweis und die Geltendmachung eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vor, insbesondere wenn die Produktion bereits begonnen wurde oder Materialien speziell für den Auftrag beschafft wurden.
§ 3 Kundenvorgaben, Druckdaten und Rechte Dritter
(1) Der Besteller ist dafür verantwortlich, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Dateien, Druckdaten, Texte, Bilder, Logos, Maße, Spezifikationen und sonstigen Angaben vollständig und richtig sowie für das vorgesehene Produktionsverfahren geeignet sind.
(2) Sofern nicht ausdrücklich eine gesonderte Datenprüfung oder Gestaltungsleistung vereinbart wurde, sind wir nicht verpflichtet, vom Besteller übermittelte Druckdaten auf Rechtschreibfehler, inhaltliche Fehler, Bildauflösung, Farbeinstellungen, Maße, Beschnitt, Positionierung oder sonstige produktionsbezogene Fehler zu überprüfen.
(3) Die Produktion erfolgt auf Grundlage der zuletzt vom Besteller übermittelten beziehungsweise freigegebenen Druckdaten. Änderungen nach Beginn der Produktion können zusätzliche Kosten verursachen und Auswirkungen auf die vereinbarte Produktions- oder Lieferzeit haben.
(4) Der Besteller gewährleistet, dass er über sämtliche für die Verwendung und Produktion der bereitgestellten Inhalte erforderlichen Urheberrechte, Markenrechte, Designrechte, Bildrechte, Persönlichkeitsrechte und sonstigen Rechte verfügt.
(5) Der Besteller stellt uns von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer vom Besteller zu vertretenden Verletzung von Rechten durch die von ihm bereitgestellten Inhalte entstehen.
(6) An von uns erstellten oder überlassenen Zeichnungen, Kalkulationen, Entwürfen, Vorlagen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns sämtliche Urheber-, Eigentums- und sonstigen Rechte vor, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere vorherige Zustimmung nicht Dritten zugänglich gemacht werden.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preise als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Versandkosten, Verpackungskosten und sonstige Zusatzkosten werden, soweit sie anfallen, gesondert berechnet und im Bestellprozess oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen.
(2) Die Zahlung erfolgt über eine der im Bestellprozess angebotenen Zahlungsarten oder auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto.
(3) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB. Bei Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Weitergehende gesetzliche Ansprüche wegen Zahlungsverzugs, einschließlich der gesetzlichen Verzugspauschale, soweit deren Voraussetzungen vorliegen, bleiben unberührt.
(5) Rechnungen werden grundsätzlich elektronisch erstellt und an die vom Besteller angegebene E-Mail-Adresse übermittelt.
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
(1) Der Besteller ist zur Aufrechnung gegen unsere Forderungen nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Produktion und Lieferung
(1) Produktions- und Lieferfristen beginnen erst, wenn sämtliche für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Druckdaten, Freigaben und sonstigen Mitwirkungshandlungen des Bestellers vollständig vorliegen und, sofern Vorkasse vereinbart wurde, die Zahlung eingegangen ist.
(2) Produktions- und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
(3) Stellt der Besteller erforderliche Druckdaten, Freigaben, Informationen oder sonstige Mitwirkungshandlungen nicht rechtzeitig zur Verfügung, verlängern sich vereinbarte Produktions- und Lieferfristen entsprechend.
(4) Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt.
(5) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
(6) Die gesetzlichen Rechte des Bestellers im Falle eines Lieferverzugs bleiben vorbehaltlich der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Haftungsbeschränkungen unberührt.
§ 7 Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers versandt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Einrichtung auf den Besteller über, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Besteller vor.
(2) Solange das Eigentum noch nicht auf den Besteller übergegangen ist, hat dieser die Ware pfleglich zu behandeln und uns Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige Eingriffe Dritter unverzüglich mitzuteilen.
(3) Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber bis zur Höhe unserer offenen Forderungen an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.
(4) Der Besteller bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen. Wir werden die Einziehungsermächtigung nicht widerrufen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wurde.
(5) Werden von uns gelieferte Waren mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, verbunden oder vermischt, erwerben wir, soweit gesetzlich zulässig, Miteigentum an der neu entstehenden Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware zum Wert der übrigen Gegenstände im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung.
(6) Auf Verlangen des Bestellers werden wir Sicherheiten insoweit freigeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 9 Untersuchung, Mängel und Gewährleistung
(1) Soweit der Kauf für beide Vertragsparteien ein Handelsgeschäft im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) darstellt, setzen die Mängelrechte des Bestellers voraus, dass dieser seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Der Besteller hat die Ware nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind, soweit § 377 HGB Anwendung findet, unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
(3) Weist die Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs einen Mangel auf, werden wir vorbehaltlich der gesetzlichen Voraussetzungen nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder Ersatzware liefern. Uns ist eine angemessene Gelegenheit zur Nacherfüllung einzuräumen.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Besteller unzumutbar, stehen ihm vorbehaltlich der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Haftungsbeschränkungen die gesetzlichen Rechte zu.
(5) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Ware, sofern nicht gesetzlich zwingend eine längere Verjährungsfrist gilt.
(6) Die Verkürzung der Verjährungsfrist gemäß Absatz 5 gilt insbesondere nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie, in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB oder wenn zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Verjährungsfrist vorsehen. Ansprüche auf Schadensersatz nach Maßgabe der nachfolgenden Haftungsregelungen bleiben ebenfalls unberührt.
(7) Mängelansprüche bestehen nicht für Mängel oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Lagerung, Veränderungen oder Reparaturen durch den Besteller oder Dritte entstanden sind, sofern der Besteller nicht nachweist, dass diese Umstände für den Mangel nicht ursächlich waren.
§ 10 Produktionsqualität und Toleranzen
(1) Wir stellen Druckprodukte unter Einsatz handelsüblicher Produktionsverfahren her. Geringfügige, branchenübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen stellen keinen Mangel dar, soweit sie für den Besteller zumutbar sind.
(2) Insbesondere können sich aufgrund des Produktionsverfahrens, des verwendeten Materials, der Bildschirmdarstellung, verwendeter Farbprofile oder unterschiedlicher Produktionschargen zumutbare Abweichungen bei Farbwiedergabe, Materialanmutung, Oberflächenstruktur, Zuschnitt, Abmessungen oder Positionierung ergeben.
(3) Die Farbdarstellung auf Monitoren, Displays oder sonstigen elektronischen Geräten stellt keine verbindliche Farbreferenz dar. Eine verbindliche Farbabstimmung muss vor Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart werden.
(4) Wir behalten uns Änderungen von Produktionsverfahren oder Materialien vor, sofern hierdurch die vereinbarte Qualität, der bestimmungsgemäße Gebrauch und die wesentlichen Eigenschaften des Produkts nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
§ 11 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Ansprüche nach zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsrechts sowie in allen sonstigen Fällen, in denen eine unbeschränkte Haftung gesetzlich vorgeschrieben ist.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 12 Höhere Gewalt
(1) Wir haften nicht für Verzögerungen oder die Nichterfüllung von Verpflichtungen aufgrund von Ereignissen, die außerhalb unseres zumutbaren Einflussbereichs liegen. Hierzu zählen insbesondere höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen, Krieg, Terrorismus, Epidemien, Pandemien, Streiks, Aussperrungen, Energieengpässe, schwerwiegende technische Störungen, Störungen von Transportwegen, behördliche Maßnahmen oder erhebliche Lieferkettenstörungen, die wir nicht zu vertreten haben.
(2) In diesen Fällen verlängern sich Produktions-, Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
(3) Wird die Leistung infolge eines solchen Ereignisses dauerhaft unmöglich, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 13 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen uns und dem Besteller unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
(2) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist Erfüllungsort unser Geschäftssitz.
(3) Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten Berlin. Wir bleiben jedoch berechtigt, den Besteller auch an jedem anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.
(4) Individuelle Vertragsabreden zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. § 305b BGB bleibt unberührt.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: September 2026









